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   BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83   

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https://dejure.org/1983,9098
BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83 (https://dejure.org/1983,9098)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1983 - 4 StR 498/83 (https://dejure.org/1983,9098)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1983 - 4 StR 498/83 (https://dejure.org/1983,9098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags bei Unerreichbarkeit des Beweismittels - Voraussetzungen der Unerreichbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.1981 - 3 StR 359/81

    Zu den Voraussetzungen der Unerreichbarkeit eines Zeugen - Beweisaufnahme -

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83
    Ein namentlich bekannter Zeuge ist, auch wenn er im Ausland wohnt, in der Regel aber nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NStZ 1983, 180, 181; 1982, 78; NJW 1979, 1788; Herdegen in KK § 244 Rdn. 91; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 225).
  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 691/78

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit der Zeugen (Ausland) -

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83
    Ein namentlich bekannter Zeuge ist, auch wenn er im Ausland wohnt, in der Regel aber nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NStZ 1983, 180, 181; 1982, 78; NJW 1979, 1788; Herdegen in KK § 244 Rdn. 91; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 225).
  • BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68

    Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Angeklagten - Antrag auf

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83
    Zu einer Beweisaufnahme im Ausland durch die vollbesetzte Kammer war das Landgericht nicht verpflichtet (vgl. BGHSt 22, 250, 255).
  • BGH, 16.02.1982 - 5 StR 688/81

    Zeugenbeweis - Unerreichbarkeit eines Zeugen - Beweisantrag - Ablehnung des

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83
    Die förmliche Ladung ist zwar keine selbständige Voraussetzung für die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit des Zeugen (BGH NStZ 1982, 212).
  • BGH, 16.12.1982 - 4 StR 630/82

    Hilfsweise Beantragung einer Zeugenvernehmung im Schlussvortrag - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 20.10.1983 - 4 StR 498/83
    Ein namentlich bekannter Zeuge ist, auch wenn er im Ausland wohnt, in der Regel aber nur dann unerreichbar, wenn das Gericht unter Beachtung der ihm obliegenden Aufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und auch keine begründete Aussicht besteht, daß der Zeuge in absehbarer Zeit beigebracht werden kann (BGH NStZ 1983, 180, 181; 1982, 78; NJW 1979, 1788; Herdegen in KK § 244 Rdn. 91; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl., § 244 Rdn. 225).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83

    Verurteilung wegen Diebstahls - Allgemeine Erklärung eines Angeklagten -

    Ein Ausnahmefall im Sinne der von der Verteidigung zitierten Rechtsprechung (BGHSt 22, 250, 255; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 4 StR 498/83) liegt hier nicht vor.
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